Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn ein Mensch seinen Alltag aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Einschränkungen nicht mehr vollständig selbst bewältigen kann. Das betrifft nicht nur ältere Menschen – auch jüngere Personen können durch Krankheit oder Unfall auf Unterstützung angewiesen sein.
Die Pflegeversicherung unterscheidet fünf Pflegegrade, die den individuellen Unterstützungsbedarf festlegen. Schon ab Pflegegrad 1 stehen Betroffenen wichtige.
Leistungen zu, wie der Entlastungsbetrag oder Alltagsunterstützende Hilfen –unkompliziert nutzbar über die Agentur für Alltagshilfe.
Pflegebedürftige haben Anspruch auf verschiedene Hilfen der Pflegekasse. Dazugehören:
Wir helfen dabei, diese Leistungen vollständig auszuschöpfen und übernehmen auf Wunsch auch die Antragstellung.
Pflegebedürftigkeit bringt verschiedene Herausforderungen mit sich:
Genau an diesen Punkten setzt alltagsunterstützende Hilfe an und ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben zu Hause.
